CDU Laichingen

Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb)

Manuel Hagel stellt Kleine Anfrage zum Vorlaufbetrieb zwischen Merklingen und Ulm
Unser Landtagsabgeordneter Manuel Hagel, MdL hat am 28. August 2019 im Landtag von Baden-Württemberg eine Kleine Anfrage hinsichtlich des Vorlaufbetriebs zwischen dem Regionalbahnhof Merklingen und der Stadt Ulm gestellt.

Hierüber freuen wir uns sehr und dürfen Ihnen im Folgenden die Pressemitteilung von Manuel Hagel sowie seine Kleine Anfrage zur Kenntnis bringen.

Herzlichen Dank an Manuel Hagel für seinen Einsatz für die Belange der Menschen auf der Laichinger Alb!

Der Wortlaut der Kleinen Anfrage ist auch direkt unter folgendem Link auf der Homepage des Landtags von Baden-Württemberg einsehbar: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6861.pdf



Pressemitteilung von Manuel Hagel

                Stuttgart / Ehingen, 28.08.2019

„Was lange währt, wird nun endlich gut. Unser Einsatz hat sich gelohnt und die Arbeiten für den Bau des Bahnhofs Merklingen laufen nun auf Hochtouren. Ich freue mich schon unwahrscheinlich darauf, wenn bald die ersten Züge vorerst in Richtung Ulm fahren. Um das auch fristgerecht zu erreichen, müssen alle erforderlichen Maßnahmen für einen funktionierenden Vorlaufbetrieb getroffen werden“, so der Landtagsabgeordnete des Alb-Donau-Kreises Manuel Hagel.
Mit einer Kleinen Anfrage hat sich Manuel Hagel diese Woche nun an die Landesregierung gewandt. Ziel dieser Anfrage ist es, mehr über den aktuellen Stand der Entwicklungen zu erfahren, besonders mit Blick auf den baldigen Vorlaufbetrieb.
Das Land Baden-Württemberg, die Deutsche Bahn und der Zweckverband Schwäbische Alb hatten im Dezember 2016 den Bau des neuen Bahnhof Merklingen an der künftigen Schnellbahntrasse von Stuttgart nach Ulm vereinbart. Die Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens Stuttgart 21 ist für Ende 2025 geplant.
Die entsprechenden Maßnahmen für einen Vorlaufbetrieb zwischen dem Regionalbahnhof Merklingen und Ulm werden jedoch weit vorher geschaffen. Bereits ab Ende 2022 sollen die ersten Züge nach Ulm fahren.
Das Land steht nun in der Pflicht, frühzeitig eine europaweite Ausschreibung vorzunehmen, damit eine zeitgerechte Verkehrsaufnahme sichergestellt werden kann.
Zudem benötigen auch die kommunalen Aufgabenträger für den ÖPNV einen angemessenen Zeitraum, um den Bahnhof an den Buslinienverkehr anbinden zu können.
 „Nach all den Turbulenzen, die das Projekt in Merklingen bisher erlebt hat, bewegen wir uns allmählich in Richtung Zielgerade. Allerdings haben wir unser Ziel erst erreicht, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden und auch tatsächlich Züge auf der Strecke fahren. Jetzt gilt es dranzubleiben, damit die Bürger schnellstmöglich von diesem Ausbau profitieren können“, so Manuel Hagel abschließend.




Landtag von Baden-Württemberg     Drucksache 16 /
16. Wahlperiode
   



des Abg. Manuel Hagel CDU
 
 
Vorlaufbetrieb zwischen dem Regionalbahnhof Merklingen und Ulm
 
 
Ich frage die Landesregierung:
 
1.    Wann ist der Bau des Regionalbahnhofs Merklingen und der Schnellbahntrasse von Stuttgart nach Ulm so weit vorangeschritten, dass ein Vorlaufbetrieb zwischen dem Regionalbahnhof Merklingen und Ulm aufgenommen werden könnte?
2.    Steht das Land zu seiner Aussage, diesen Vorlaufbetrieb zwischen Merklingen und Ulm sofort nach der Fertigstellung des Regionalbahnhofs in einer regelmäßigen Taktung einzuführen?
3.    Hat das Land den Vorlaufbetrieb für die Neubaustrecke bereits ausgeschrieben?
4.    Sind die kommunalen Aufgabenträger für den ÖPNV in die Planungen zu Ausschreibung und Taktung einbezogen worden, um den Regionalbahnhof unter Berücksichtigung eines angemessenen Vorbereitungszeitraums optimal an den Buslinienverkehr anbinden zu können?
5.    Wie lange dauert nach den Erfahrungen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg eine europaweite Ausschreibung?
6.    Bis wann muss die Ausschreibung abgeschlossen sein, damit noch ausreichend Vorlaufzeit für den Umbau oder die Beschaffung von Fahrzeugen sowie für eine zeitgerechte Verkehrsaufnahme gewährleistet ist?
7.    Kann das Land garantieren, dass, die Ausschreibung und die Beschaffung von streckentauglichen Fahrzeugen bis zur möglichen Aufnahme des Vorlaufbetriebs abgeschlossen sind?
8.    Wurden bei der Ausschreibung alle technischen Notwendigkeiten berücksichtigt wie z.B. das ETCS-Level der Fahrzeuge, die Brandschutzanforderungen und die Druckfestigkeit der Fahrzeuge auf der Neubaustrecke?
9.    Garantiert die Ausschreibung ein robustes Fahrplankonzept und integriert sie insbesondere ausreichende Pufferzeiten?
 
 
Manuel Hagel CDU
 
Begründung:
 
Das Land Baden-Württemberg, die Deutsche Bahn und der Zweckverband Schwäbische Alb hatten im Dezember 2016 den Bau des neuen Bahnhof Merklingen an der künftigen Schnellbahntrasse von Stuttgart nach Ulm vereinbart. Die Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens Stuttgart 21 ist für Ende 2025 geplant. Die technischen und infrastrukturellen Maßnahmen für einen Vorlaufbetrieb zwischen dem Regionalbahnhof Merklingen und Ulm sind jedoch weit vorher geschaffen. Dieser Vorlaufbetrieb soll ab Ende 2022 aufgenommen werden. Für einen Vorlaufbetrieb muss durch das Land frühzeitig eine europaweite Ausschreibung vorgenommen werden, damit eine zeitgerechte Verkehrsaufnahme gewährleistet ist. Für eine wirksame Angebotsverbesserung auf der Schiene benötigen auch die kommunalen Aufgabenträger für den ÖPNV einen angemessenen Zeitraum, um den Bahnhof optimal an den Buslinienverkehr anbinden zu können. Die Kleine Anfrage soll klären, ob diese Ausschreibung fristgerecht und korrekt vom Land in Auftrag gegeben wurde, um eine pünktliche und fehlerfreie Inbetriebnahme des Vorlaufbetriebs zwischen Merklingen und Ulm gewährleisten zu können.