CDU Laichingen

Stellungnahme zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann Reute - Bürgerentscheid 10.11.2019

Gemeinsame Stellungnahme der im Laichinger Gemeinderat vertretenen Fraktionen von Bürgerliche Wählervereinigung (BWV), Laichinger Allgemeine Bürgerliste (LAB), Christlich Demokratische Union (CDU)
Nein zu übermäßigem Flächenverbrauch
Anlässlich der Diskussionen in den Gemeinderatssitzungen über die geplante Photovoltaikanlage im Gewann Reute in Laichingen wurde schnell deutlich, dass der überwiegende Teil der Gemeinderatsmitglieder noch einen erheblichen Klärungsbedarf über diese Freiflächenanlage hatte. Das Thema Flächenverbrauch auf der Laichinger Alb war in den letzten Monaten und Jahren innerhalb der Gemeinderatsfraktionen der BWV, LAB und CDU ein ernstes Thema. Der enorme Flächenverbrauch auf der Laichinger Alb im Zuge des Baues der ICE-Trasse und der Erweiterung der Autobahn A 8 mit insgesamt 34,6 ha, der weitere Flächenverbrauch für den Bahnhof Merklingen nebst Parkplatz (5 ha) und für das noch auszuweisende interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet (ca. 50 ha) sowie die (teilweise bereits erfolgte) Ausweisung neuer Baugebiete machen es dringend notwendig, dass eine „Zwischenbilanz“ gezogen wird. Es muss intensiv darüber nachgedacht werden, für welche kommunalpolitischen Ziele und Notwendigkeiten in den nächsten Jahren weitere Flächen auf der Laichinger Alb benötigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde das Vorhaben nicht abgelehnt, sondern zunächst lediglich „verschoben“. Des Weiteren haben die beiden vom Flächenverbrauch hauptsächlich betroffenen Gemeinden (Nellingen und Merklingen) im Hinblick auf das potentielle „Interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet“ angekündigt, dass sie für die hierfür benötigte Fläche auch in anderen Gemeinden sog. „Ausgleichsflächen“ benötigten.

Flächennutzungsplan ist nur eine planerische Vorgabe
Zwar ist die von den Investoren gewählte landwirtschaftliche Fläche mit 12 ha im Flächennutzungsplan als Solarfeld ausgewiesen. Einen Anspruch aus dem Flächennutzungsplan auf Umsetzung eines Solarfeldes gibt es jedoch nicht. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des Flächennutzungsplanes waren die meisten der oben genannten Punkte noch nicht bekannt. Dies hat zu einer veränderten Meinung bezüglich der Umsetzung geführt. Die im Flächennutzungsplan enthaltenen Festsetzungen sind reine planerische Vorgaben, die erst bei entsprechender Umsetzung (Bebauungspläne etc.) ihre rechtliche Wirkung entfalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans steht derzeit jedoch nicht im Raum. Eine spätere Umsetzung einer Freiflächenphotovoltaik ist weiterhin denkbar.

Ja zu Photovoltaik, jedoch nicht auf wertvollem Ackerland
Die Mitglieder der BWV, LAB und CDU-Fraktionen befürworten ausdrücklich den Ausbau von Photovoltaikanlagen. Dafür sollten jedoch zunächst in erster Linie die noch vorhandenen Dachflächen sowohl der privaten Hausbesitzer als auch der Städte und Gemeinden der Laichinger Alb sowie der gewerblichen Gebäudeeigentümer auf ihre Geeignetheit als Photovoltaikflächen untersucht und genutzt werden. So machen wir uns z.B. stark für die Nutzung des Daches des Bahnhofparkplatzes mit Photovoltaik und lassen derzeit bei allen Bauvorhaben prüfen, inwieweit Solarflächennutzung verbindlich festgesetzt werden kann. Ferner sind wir der Meinung, dass es für Flächenphotovoltaikanlagen geeignetere Flächen gibt als ausgerechnet wertvolles Ackerland, z.B. entlang von Autobahnen oder anderer nicht landwirtschaftlich nutzbarer Flächen. So unterscheidet der BUND-Landesverband Baden-Württemberg für die Bewertung von PV-Freiflächenanlagen drei Flächenkategorien:

„Vorrang für PV-Freiflächenanlagen wird auf vorbelasteten Standorten eingeräumt. Es werden Ausschlussgebiete definiert, sowie Kriterien als Entscheidungshilfe in Abwägungsprozessen auf nicht definierten Flächen festgelegt.
Prioritäre Bereiche
Diese Flächen sind nach unserer Meinung am besten geeignet. Es handelt sich um denaturierte oder vorbelastete Flächen, auf denen keine besonders geschützten Arten oder Biotope existieren.
Dazu gehören
- Industriebrachen
- Mülldeponien und Abraumhalden
- ehemals militärisch genutztes Gelände mit geringem  
  naturschutzfachlichen Wert, insbesondere versiegelte Flächen
- Lärmschutzwälle und andere Flächen im Umfeld von    
  Hauptverkehrsachsen, z. B. Zwischenräume bei Autobahnkreuzen
- Überdachungen von Verkehrswegen (außer Grünbrücken)
- Alle technischen Anlagen im Außenbereich (Kläranlagen etc.)
- Parkplätze (z. B. durch Bau von Überdachungen)
- Versiegelte Flächen im Innen- und Außenbereich, soweit eine Entsiegelung
  nicht aus ökologischen Gründen geboten ist“

(Quelle: Position des BUND Baden-Württemberg zur Solarenergie für Photovoltaik-Flächenanlagen; Homepage BUND-Laichingen.de)

Ja zur Energiewende
Die Mitglieder der BWV, LAB und CDU sind einhellig der Meinung, dass die Energiewende notwendig und bereits eingeläutet ist. An der Ausweitung der alternativen Energieerzeugung führt kein Weg vorbei. Uns ist es jedoch bewusst, dass es die perfekte Energiequelle auf der Alb derzeit nicht gibt. Alle erneuerbaren Energiequellen (Photovoltaik, Biogas, Windenergie) sind sorgfältig sowohl bezüglich ihrer Vorteile, als auch ihrer bereits feststehenden negativen Auswirkungen zu prüfen. Eine neue Windkraftanlage z.B. hat dieselbe Leistung, wie die zur Abstimmung stehende 12ha Freiflächenanlage. Neben der total veränderten landwirtschaftlichen Flächensituation zum Nachteil der Landwirte im Bereich Merklingen/Nellingen haben z.B. zwischenzeitlich auch eine Vielzahl von Windkraftanlagen ihren Betrieb aufgenommen (Berghülen 5, Bermaringen 10, Westerheim 4, Wiesensteig 6) und weitere werden kommen. Dasselbe gilt für den Ausbau der Biogasanlagen. Von der produzierten Biogas Anlagen-Wärme profitieren die Stadt Laichingen und die Gewerbetreibenden (Wärmenutzung) sowie die Umwelt (Vermeidung von CO2) in erheblichem Umfang. Es liegt auf der Hand, dass bei Entzug von landwirtschaftlicher Fläche, welche sich für den Maisanbau eignet und für den Betrieb einer Biogasanlage benötigt wird andere landwirtschaftliche Fläche für den Maisanbau genutzt werden muss, auf denen z.B. bisher kein Mais angebaut wurde. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Laichingen bezüglich der Energiewende bereits auf einem sehr guten Weg befindet. Laut Auskunft des Albwerkes wird bereits heute ca. 50% (der Bundesdurchschnitt liegt laut Umweltbundesamt bei 37,5 %) des privaten und gewerblichen Stromverbrauches in Laichingen über erneuerbare Energien erzeugt. Hierbei sind die ENBW-Anlagen, sowie die drei geplanten Windräder auf Weidenstetten noch gar nicht berücksichtigt.

Ja zu einer Beteiligung der Bürger am Gewinn
Zuletzt wollen wir noch unseren Wunsch bezüglich der Möglichkeit einer Beteiligung der Bürger am Gewinn etwaiger Freiflächenanlagen zum Ausdruck bringen. Sollten solche Anlagen gebaut werden, so sollte der Gewinn nicht an ein einzelnes Unternehmen abfließen, wie es bei der vom Bürgerbegehren vorgesehenen Lösung der Fall wäre.

Aufgrund der aufgeführten Argumente sprechen sich die Fraktionen der BWV, der LAB und der CDU gegen die vom Bürgerbegehren geforderte Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann Reute aus.

Ulrich Rößler                        Bernhard Schweizer                 Anton Wenzel
Sprecher BWV-Fraktion      Sprecher der LAB-Fraktion      Sprecher CDU-Fraktion